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   BVerwG, 14.02.2017 - 4 VR 19.16   

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BVerwG, 14.02.2017 - 4 VR 19.16 (https://dejure.org/2017,7745)
BVerwG, Entscheidung vom 14.02.2017 - 4 VR 19.16 (https://dejure.org/2017,7745)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Februar 2017 - 4 VR 19.16 (https://dejure.org/2017,7745)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Eilantrag einer Gemeinde gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Umbau einer Höchstspannungsfreileitung; Umstellung des bestehenden Übertragungsnetzes in Teilabschnitten auf 380 kV zur Erhöhung der Transportkapazität

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eilantrag einer Gemeinde gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Umbau einer Höchstspannungsfreileitung; Umstellung des bestehenden Übertragungsnetzes in Teilabschnitten auf 380 kV zur Erhöhung der Transportkapazität

  • rechtsportal.de

    Eilantrag einer Gemeinde gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Umbau einer Höchstspannungsfreileitung; Umstellung des bestehenden Übertragungsnetzes in Teilabschnitten auf 380 kV zur Erhöhung der Transportkapazität

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 15.12.2016 - 4 A 4.15

    Gemeindeklagen gegen Höchstspannungsfreileitung von Kruckel nach Dauersberg

    Auszug aus BVerwG, 14.02.2017 - 4 VR 19.16
    Eine Eigentumsverletzung kann die Antragstellerin als kommunale Gebietskörperschaft nur rügen, wenn Nutzer oder Bewohner der in ihrem Eigentum stehenden Anlagen in rechtswidriger Weise schädlichen Umwelteinwirkungen ausgesetzt würden (vgl. zuletzt BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 2016 - 4 A 4.15 - Rn. 17 m.w.N.).

    Auch insoweit kann der Senat offen lassen, ob die von der Antragstellerin als Alternative zum planfestgestellten Vorhaben (Umbeseilung der bestehenden Masten in der Bestandstrasse) angesprochene Möglichkeit eines Ersatzneubaus in anderer Trasse im Ergebnis auf ein anderes Projekt hinausliefe (BVerwG, Urteil vom 3. Mai 2013 - 9 A 16.12 - BVerwGE 146, 254 Rn. 85 m.w.N.; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 2016 - 4 A 4.15 - Rn. 32) und die Planfeststellungsbehörde diese Möglichkeit bereits aus diesem Grund nicht näher prüfen musste.

    Wie bereits dargelegt, ist die Planfeststellungsbehörde wegen der Situationsgebundenheit der betroffenen Grundstücke nicht gehindert, an eine tatsächlich bestehende Vorbelastung anzuknüpfen (BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 2016 - 4 A 4.15 - Rn. 35).

  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

    Auszug aus BVerwG, 14.02.2017 - 4 VR 19.16
    Auch eine enteignungsrechtliche Vorwirkung des Planfeststellungsbeschlusses zu Lasten der Antragstellerin führt nicht zu dem aus Art. 14 Abs. 3 Satz 1 GG hergeleiteten Anspruch auf vollumfängliche Prüfung des Planfeststellungsbeschlusses, weil die Antragstellerin nicht Trägerin des Grundrechts aus Art. 14 Abs. 1 GG ist (BVerfG, Beschluss vom 8. Juli 1982 - 2 BvR 1187/80 - BVerfGE 61, 82 ; siehe auch BVerwG, Urteil vom 24. November 1994 - 7 C 25.93 - BVerwGE 97, 143 ).
  • BVerwG, 17.03.2005 - 4 A 18.04

    Bau oder wesentliche Änderung einer öffentlichen Straße; Verkehrszunahme auf

    Auszug aus BVerwG, 14.02.2017 - 4 VR 19.16
    Dies wäre nur dann der Fall, wenn bereits verwirklichte Planungen vorhabenbedingt nachträglich entwertet (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 17. März 2005 - 4 A 18.04 - NVwZ 2005, 811 ) oder wesentliche Teile des Gemeindegebiets einer durchsetzbaren gemeindlichen Planung entzogen würden (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 27. März 1992 - 7 C 18.91 - BVerwGE 90, 96 ).
  • BVerwG, 18.07.2013 - 7 A 4.12

    Planfeststellung; Netzausbau; Netzentwicklungsplan; Netzregion;

    Auszug aus BVerwG, 14.02.2017 - 4 VR 19.16
    aa) Immissionsschutzrechtliche Betreiberpflichten dienen dem allgemeinen öffentlichen Interesse und dem Schutz Betroffener, sind hingegen nicht dem kommunalen Selbstverwaltungsrecht zugeordnet (BVerwG, Urteil vom 18. Juli 2013 - 7 A 4.12 - BVerwGE 147, 184 Rn. 64).
  • BVerwG, 28.02.2013 - 7 VR 13.12

    Neubau einer Höchstspannungsfreileitung; Antrag auf Anordnung der aufschiebenden

    Auszug aus BVerwG, 14.02.2017 - 4 VR 19.16
    bb) Ein rechtswidriger Eingriff in das zivilrechtliche Eigentum der Antragstellerin lässt sich bei summarischer Prüfung auf der Grundlage der innerhalb der Frist des § 43e Abs. 2 Satz 2 EnWG vorgelegten Begründung des Eilantrags (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Februar 2013 - 7 VR 13.12 - UPR 2013, 345 Rn. 9) nicht feststellen.
  • BVerwG, 03.05.2013 - 9 A 16.12

    Planfeststellung; Präklusion; Substantiierungslast; Einwendungsfrist; effektiver

    Auszug aus BVerwG, 14.02.2017 - 4 VR 19.16
    Auch insoweit kann der Senat offen lassen, ob die von der Antragstellerin als Alternative zum planfestgestellten Vorhaben (Umbeseilung der bestehenden Masten in der Bestandstrasse) angesprochene Möglichkeit eines Ersatzneubaus in anderer Trasse im Ergebnis auf ein anderes Projekt hinausliefe (BVerwG, Urteil vom 3. Mai 2013 - 9 A 16.12 - BVerwGE 146, 254 Rn. 85 m.w.N.; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 2016 - 4 A 4.15 - Rn. 32) und die Planfeststellungsbehörde diese Möglichkeit bereits aus diesem Grund nicht näher prüfen musste.
  • BVerwG, 24.11.1994 - 7 C 25.93

    Abfallrecht: Anspruch privater Vorhabenträger auf fehlerfreie Ermessensausübung

    Auszug aus BVerwG, 14.02.2017 - 4 VR 19.16
    Auch eine enteignungsrechtliche Vorwirkung des Planfeststellungsbeschlusses zu Lasten der Antragstellerin führt nicht zu dem aus Art. 14 Abs. 3 Satz 1 GG hergeleiteten Anspruch auf vollumfängliche Prüfung des Planfeststellungsbeschlusses, weil die Antragstellerin nicht Trägerin des Grundrechts aus Art. 14 Abs. 1 GG ist (BVerfG, Beschluss vom 8. Juli 1982 - 2 BvR 1187/80 - BVerfGE 61, 82 ; siehe auch BVerwG, Urteil vom 24. November 1994 - 7 C 25.93 - BVerwGE 97, 143 ).
  • BVerwG, 27.03.1992 - 7 C 18.91

    Wohngebietsplanung contra Abfalldeponie

    Auszug aus BVerwG, 14.02.2017 - 4 VR 19.16
    Dies wäre nur dann der Fall, wenn bereits verwirklichte Planungen vorhabenbedingt nachträglich entwertet (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 17. März 2005 - 4 A 18.04 - NVwZ 2005, 811 ) oder wesentliche Teile des Gemeindegebiets einer durchsetzbaren gemeindlichen Planung entzogen würden (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 27. März 1992 - 7 C 18.91 - BVerwGE 90, 96 ).
  • BVerwG, 28.04.2016 - 9 A 8.15

    Planfeststellung; Gemeinde; Klagebefugnis; Selbstverwaltungsrecht; abwehrender

    Auszug aus BVerwG, 14.02.2017 - 4 VR 19.16
    Eine Gemeinde ist auch nicht befugt, sich im verwaltungsgerichtlichen Verfahren zur Sachwalterin der Allgemeinheit oder ihrer Bürger zu machen und den Schutz des Eigentums oder der Gesundheit ihrer Bürger gerichtlich zu verfolgen (stRspr, etwa BVerwG, Urteil vom 28. April 2016 - 9 A 8.15 - juris Rn. 14).
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